Lärm wird als eine der stärksten Umweltbeeinträchtigungen empfunden, und die Ursachen sind vielfältig. Nach einer Studie des Bundesumweltamtes fühlt sich mehr als die Hälfte der Menschen in Deutschland durch Straßenverkehrslärm belästigt, fast die Hälfte durch Nachbarschaftslärm, und etwa ein Drittel durch Industrie- und Gewerbelärm. Hinzu kommen noch Fluglärm und Schienenverkehrslärm, um nur die wichtigsten Lärmquellen zu nennen.

Rechtliche Grundlage zum Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche sind das Bundesimmissionsschutzgesetz und die „TA Lärm“ (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm). Die TA Lärm richtet sich an die zuständigen Behörden und nicht direkt an die Bürgerinnen und Bürger. Die Behörden sind bei allen genehmigungspflichtigen Anlagen zur Anwendung der TA Lärm verpflichtet.

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