Der Schallschutz in Gebäuden hat allergrößte Bedeutung für das Wohlbefinden. Bei der Planung von Gebäuden steht jedoch häufig der energiesparende Wärmeschutz im Vordergrund.

Der Stand der Technik im Bereich Schallschutz im Hochbau ist derzeit unklar. In aktuellen Gerichtsurteilen wird zunehmend die Beschaffenheit vergleichbarer Objekte beurteilt. Die Anforderungen der Norm DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“ treten in den Hintergrund. Bei Neubauten und insbesondere bei Umnutzungen und Instandsetzungen sollte der zugesicherte Schutz gegen Schallübertragung daher gemessen und als Zahlenwert vertraglich vereinbart werden. Unklar sind häufig auch Grenzwerte für Schallereignisse im eigenen Wohnraum (Lüftungen, Sanitärgeräusche). Fragen Sie uns!

  • Messung der Luft- und Trittschalldämmung von Innen- und Außenbauteilen (Decken, Fußböden, Wände, Fenster, Türen, Treppen) sowie Sanitärgeräuschen nach DIN EN ISO 140
  • Sachverständigengutachten für Behörden, Gerichte und Privatpersonen
  • Beratung zur Verbesserung der Luft- und Trittschalldämmung